Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege: Unterschied zwischen den Versionen
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Das NLD ist verpflichtet, das kulturelle Erbe zu schützen und zu pflegen. Die Grundlage dafür bildet das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG). | Das NLD ist verpflichtet, das kulturelle Erbe zu schützen und zu pflegen. Die Grundlage dafür bildet das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG). | ||
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"Das Praktikum war sehr interessant und bot abwechslungsreiche Tätigkeiten, die ich zum größten Teil selbständig bearbeiten konnte. Auch die Betreuung während des Praktikums und das Arbeitsklima waren sehr gut." | "Das Praktikum war sehr interessant und bot abwechslungsreiche Tätigkeiten, die ich zum größten Teil selbständig bearbeiten konnte. Auch die Betreuung während des Praktikums und das Arbeitsklima waren sehr gut." | ||
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Version vom 14. Dezember 2016, 13:58 Uhr
| Art und Jahr der Praxisphase | Praxisphase II, 2016 |
| Name | Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege |
| Hauptsitz | Hannover, Deutschland |
| Vergütung | Keine |
| Schwerpunkt | Keiner |
| Homepage | http://www.denkmalpflege.niedersachsen.de/startseite/ |
Das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege ist eine Verwaltungsbehörde und außeruniversitäre Forschungseinrichtung. Mit Sitz in Hannover und Stützpunkten in Braunschweig, Lüneburg und Oldenburg, ist es die zentrale Denkmalfachbehörde des Landes Niedersachsen.
Zu den Aufgaben des NLD gehören:
- die fachliche Beratung von Denkmalschutz-, Bau- und Planungsbehörden, Kirchen, Eigentümern und Besitzern von Denkmalen,
- die Erfassung, Erforschung und Dokumentation der Kulturdenkmale über und unter der Erde sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse,
- die Aufstellung und Fortschreibung des Verzeichnisses der Kulturdenkmale,
- die Durchführung von Ausgrabungen und Restaurierungen,
- die Schaffung einer wissenschaftlichen Grundlage für die Denkmalpflege,
- die Zurverfügungstellung von wissenschaftlichen Sammlungen, Dokumentationen und der Bibliothek,
- die Bereitstellung von Spezialwissen und das Anbieten von Fortbildungen für die unteren Denkmalschutzbehörden.
Das NLD ist verpflichtet, das kulturelle Erbe zu schützen und zu pflegen. Die Grundlage dafür bildet das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG).
Abteilung Fachdienste
Referat F2 (Wissenschaftliche Sammlungen, Dokumentation und Bibliothek)
Aufgaben für Praktikanten
- Sortierarbeiten in der NDK (=Niedersächsischen Denkmalkartei)
- Digitalisieren verschiedener Dokumente (Pläne, Fotos)
- Dateien in der Datenbank ADABweb hochladen
- Objekte aus der Datenbank kartieren
- Literaturhinweise in der Datenbank an entsprechenden Datensätzen einpflegen
- Objektakten grob erschließen und Verweis in ADABweb eintragen
- Rechercheanfragen bearbeiten
- Dienstreise (Objekte fotografieren)
Persönliche Meinungen
| sehr gut | gut | mittelmäßig | schlecht | sehr schlecht | |
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| Wie war die Betreuung vor Ort? | X | ||||
| Wie war das Arbeitsklima? | X | ||||
| Wie interessant war die Arbeit? | X |
"Das Praktikum war sehr interessant und bot abwechslungsreiche Tätigkeiten, die ich zum größten Teil selbständig bearbeiten konnte. Auch die Betreuung während des Praktikums und das Arbeitsklima waren sehr gut."